Regeln |
Einzig
wichtige Regel: |
Möglicherweise ebenfalls zutreffende Regeln:
Artikel 1 Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen; jeweils: 3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplettes). Es können
sich ebenfalls gegenüberstehen: Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die vom Verband oder von der F.I.PJ.P zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen: a) Sie müssen aus Metall sein. b) Einen Durchmesser zwischen 70,5 mm(Minimum) und 80 mm (Maximum) haben. c) Mit einem Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum). Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein. d) Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall noch durch Einbringen von Sand verändert worden sein. Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden. Name und Vorname oder die Initialen des Spielers dürfen jedoch nachträglich eingraviert werden sowie verschiedene Logos und Siegel gemäß dem Leistungsverzeichnis (,,Lastenheft“) zur Herstellung von Kugeln. Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen d) schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler. Die folgenden zwei Fälle können eintreten: 1.
,,Gefälschte“ Kugeln: 2.
,,Ausgeglühte“ Kugeln: Sollte bei einem dieser beiden Fälle der Spieler nicht Eigentümer der Kugeln und der Name des Eigentümers bekannt sein, so verliert dieser seine Lizenz für 2 Jahre. Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter a), b) oder c) aufgeführten Normen entspricht, muß der Spieler sie austauschen; er hat aber auch die Möglichkeit, einen anderen kompletten Kugelsatz zu verwenden. Durch Spieler formulierte Reklamationen bezüglich der Punkte a), b) und c) sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten, sich davon zu überzeugen, daß ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen. Auf Punkt d) gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Durchgängen eingebracht werden. Wenn sich ab dem dritten Durchgang die Reklamation bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt. Für den Fall, daß eine Kugel geöffnet wurde, liegt die Verantwortung bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, daß die Kugeln einwandfrei sind, muß sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht zum Ersatz für darüber hinausgehende Schäden gezwungen werden. Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen. Die Zielkugeln sind ausnahmslos aus Holz. Der Durchmesser muß zwischen 25 mm (Minimum) und 35 mm (Maximum) betragen. Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig.
Artikel 3 Vor Beginn eines Wettbewerbes muß jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er muß sie ebenfalls - allerdings nur vor Beginn eines Spieles - auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen. Die Lizenz muß gemäß den Rechtsvorschriften des DPV ausgestellt sein und muß insbesondere ein gesiegeltes Paßbild sowie die Unterschrift des Inhabers beinhalten.
Artikel 4 Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen: Artikel 5 Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muß das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite betragen. Bei anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abweichungen von diesen Mindestmaßen erlauben oder es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, den Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden. Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- (,,poules“) oder die Entscheidungsspiele (,,cadrage“) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen. Grundsätzlich erhält nach jedem Durchgang die Mannschaft, welche mit einer ihrer Kugeln die kürzeste Distanz zur Zielkugel hat, so viele Punkte, wie sie insgesamt Kugeln näher bei der Zielkugel liegen hat, als die am nächsten liegende Kugel der gegnerischen Mannschaft.
Artikel 6 Die Spieler
ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften
das Spielgelände aussuchen darf (sofern es nicht durch
den Veranstalter zugeteilt wird) und als erste die
Zielkugel wirft. Dieser
Wurfkreis muß in einem Abstand von mehr als einem Meter
von jedem Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem
Gelände entfernt sein; sowie bei Wettbewerben auf
„freiem“ Spielgelände (ohne begrenzte Spielfelder) von
mindestens 2 Metern von dem nächsten benutzten
Wurfkreis. Die Füße müssen sich im Innern des
Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn
hinausreichen. Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, daß dieser auch als erster spielen muß. Im Falle der Zuteilung eines Spielfeldes können die betroffenen Mannschaften das Spiel nicht ohne Erlaubnis des Schiedsrichters auf einem anderen Spielgelände / -feld aufnehmen.
Artikel 7 Damit die von einem Spieler geworfene Zielkugel gültig ist, muß: 1. Der
Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des
Wurfkreisrandes mindestens 2. Der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und von der Grenze zu verbotenem Gelände befinden. 3. Die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegen. 4. Die Zielkugel muß für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Fall, daß dies bestritten wird, entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist. Beim nächsten Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem diese zuletzt im vorhergehenden Durchgang lag; außer in folgenden Fällen: 1. Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder von der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt. 2. Es wäre
nicht möglich, die Zielkugel auf die größtmögliche
Entfernung zu werfen. Wenn nach drei aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den obengenannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert werden. In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.
Artikel 8 Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen, ohne daß dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird. Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und die Kugel erneut gespielt. Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt. Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat. Eine
Rückkehr zur Anerkennung des betreffenden Wurfes der
Zielkugel ist dann nicht mehr möglich.
Artikel 9 Die Zielkugel ist in folgenden sechs Fällen ungültig: 2. Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände zurückkehrt. Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die Zielkugel frei schwimmt. 3. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, daß sie (entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen. 4. Wenn ihre Lage so verändert wird, daß sie mehr als 20 Meter oder weniger als 3 Meter vom Wurfkreis entfernt liegen bleibt. 5. Wenn ihre Lage so verändert wird, daß sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist. 6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.
Artikel 10 Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken. Der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnee“) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der sich darauf vorbereitet zu spielen, oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel entstanden ist. Im Fall der Nichtbeachtung obenstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu: Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu entfernen. Wenn zum Beispiel die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch die Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt; Voraussetzung ist die Markierung des ursprünglichen Platzes. Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, einen beweglichen Gegenstand (z.B. eine Kugel / Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein Tier in ihrer Lage verändert wird. Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist eine Reklamation unmöglich.
Artikel 12 Wenn im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld gerät, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9. Die Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende des Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die das betreffende Spielgelände / -feld benutzen, um dann ihren eigenen Durchgang zu beenden. Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit aufbringen. Wird im
Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungültig, so
können sich drei Möglichkeiten ergeben: Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert). b) Nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende Kugel: Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende Kugeln zur Verfügung hat. c) Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln: Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert). 1. Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten wird, behält sie ihre neue Position. 2.Wird die
weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler angehalten,
so hat dessen Gegner drei Möglichkeiten: Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position. Überquert die weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig, wobei Artikel 13 zu beachten ist.
Artikel 15 Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges das erlaubte Spielgelände verlassen hat und somit ungültig ist, wird sie für den nächsten Durchgang aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielgelände verlassen hat. Dies geschieht unter Beachtung des Artikel 7: a) Der
Wurfkreis kann im Abstand von 1 Meter von jedem
Hindernis und von der Grenze zu verbotenem Gelände
entfernt gezeichnet werden. Artikel 16 Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat. Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten. Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten. Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muß der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet. Wenn sich
nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuß keine
Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten
sinngemäß die Bestimmungen des Artikel 29. Artikel 17
Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um
seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler als auch von der Zielkugel einen Abstand von mindestens 2 Metern einhalten. Die
Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten,
können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie
ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch den
Schiedsrichter beibehalten. Artikel 18 Eine gespielte Kugel kann nicht nochmals gespielt werden, es sei denn, sie wird zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel durch eine Kugel / Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder in ihrer Bahn abgelenkt; sowie der in Artikel 8 Satz 2 beschriebenen Situation. Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Wenn die Spielfelder durch den Veranstalter abgegrenzt sind, muß die Zielkugel in das Spielfeld geworfen werden, das der Mannschaft zugeteilt ist. Kugeln und Zielkugel sind gültig, die im Verlauf eines Durchganges das zugeteilte Spielfeld verlassen; ausgenommen entsprechend der Artikel 9 oder 19. Beim folgenden Durchgang setzen die Mannschaften ihr Spiel auf dem Spielfeld fort, das ihnen ursprünglich zugeteilt war. Wenn das Spielfeld z.B. von Balken umgeben wird, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 30 cm befinden. Eine
Auslinie umgibt das Spielfeld in einer maximalen
Entfernung von 4 m.
Artikel 19 Eine Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Die Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder daß sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muß sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie nach dem Passieren des verbotenen Geländes verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Jede ungültige Kugel muß sofort aus dem Spiel genommen werden; andernfalls wird sie gewertet, sobald eine weitere Kugel gespielt ist. Artikel 20 Eine Kugel, die durch den Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten wird, behält die Position, in der sie liegenbleibt. Eine Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler angehalten wird, von dessen Mannschaft sie gespielt wurde. Eine gespielte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler angehalten wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt. Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese durch einen Spieler angehalten wird, kann der Gegner des Spielers, der den Fehler begangen hat, a) sie an dem Platz liegenlassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist, b) in dem Fall, daß sie markiert war, sie auf einen Punkt legen, der sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel und dem Platz befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen ist; jedoch nur auf zugelassenem Spielgelände.
Artikel 21 Sobald die
Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über
maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, und wenn nach einer erneuten Messung der Punkt bei der Kugel bleibt, die ursprünglich für die der Zielkugel näher liegende gehalten wurde, so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen. Dasselbe geschieht in dem Fall, wenn der Punkt nach einer erneuten Messung nicht bei der Kugel bleibt, von der ursprünglich angenommen wurde, daß sie der Zielkugel am nächsten sei.
Artikel 29 Wenn zwei
gegnerische Kugeln die Zielkugel berühren oder wenn
diese der Zielkugel am nächsten liegen und den gleichen
Abstand zu ihr haben, und keine der beiden Mannschaften
verfügt noch über mindestens eine zu spielende Kugel,
wird der Durchgang annulliert. Die Zielkugel fällt der
Mannschaft zu, die den vorherigen Durchgang gewonnen
hat. Hat aber eine Mannschaft noch mindestens eine Kugel
zur Verfügung, so spielt sie ihre Kugeln und erhält am
Ende des Durchganges so viele Punkte, wie sie Kugeln
näher bei der Zielkugel plaziert hat, als die am
nächsten liegende gegnerische Kugel. Wenn gegen Ende des Durchganges nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, gelten die Bestimmungen von Satz 3. Wenn sich am Ende eines Durchganges keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird der Durchgang annulliert.
Artikel 30 Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.
Artikel 31 Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation findet keine Berücksichtigung, die nach Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird. Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.)
Artikel 32 Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ergebnisses der Ziehung müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein. Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände /- feld ist, wird sie mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird. Ist eine Viertelstunde vergangen, erhöht sich die Strafe für jeweils weitere 5 Minuten Verspätung um einen Punkt. Dieselbe Strafe wird während eines Wettbewerbes verhängt, nach jedem Losentscheid und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung). Eine Mannschaft hat das Spiel verloren, die eine Stunde nach dem Ende der Verkündung des Ziehungsergebnisses nicht auf dem Spielgelände /-feld anwesend ist. Eine
unvollständige Mannschaft braucht nicht zu warten, sie
hat die Möglichkeit ohne den abwesenden Spieler zu
spielen, kann jedoch nicht über dessen Kugeln verfügen. Artikel 33 Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn eines Durchganges erscheint, darf er an diesem nicht teilnehmen; er ist erst vom nächsten Durchgang an zum Spiel zugelassen. Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht, an dem Spiel teilzunehmen. Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, daß die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist. Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules“) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles). Ein Durchgang gilt als „begonnen“, wenn die Zielkugel „regelgerecht“ auf dem Spielgelände plaziert ist.
Artikel 34 Das
Austauschen von einem Spieler im „Doublette“ oder von
einem oder zwei Spielern im „Triplette“ ist bis zu
Artikel 35 Wenn es
regnet, muß jeder begonnene Durchgang zu Ende geführt
werden, es sei denn, der Schiedsrichter trifft
Artikel 36 Die Teilung
der Preise und Vergütungen ist ausdrücklich verboten.
Artikel 37 Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und im schlimmeren Fall der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu: 1.
Ausschluß vom Wettbewerb. Alle
Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf
seine Mitspieler angewandt werden. In jedem
Fall hat der zuständige nationale Disziplinarausschuß
die letzte Entscheidung. Artikel 38 Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten. Die Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlaß zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Vorstand des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Der Vorstand dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor den zuständigen Disziplinarausschuß laden, der über die weiteren Maßnahmen befindet. Von allen
Fällen, die in diesem Regelheft nicht vorgesehen sind,
ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen,
welcher der Jury des Wettbewerbs entsprechenden Bericht
erstattet. Die
Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, die in
Anwendung dieses Artikels getroffen werden. Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen. |
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